Testament

Verstehen, erstellen und hinterlegen

Sei es um eine Testament Vorlage als Beispiel herunterzuladen, die Pflichtteile für Kinder, Eltern oder Geschwister zu kennen, ein Testament online zu erstellen oder mehr über das schweizerische Erbrecht und das Testament zu erfahren, hier finden Sie alles was Sie brauchen. 

Erstellen Sie Ihr Testament gratis online:

Unser Assistent begleitet Sie Schritt-für-Schritt in der Erstellung Ihres Testaments. Nutzen Sie den darin enthaltenen Pflichtteil Rechner, um die gesetzliche Erbteilung in Ihrem Fall zu berechnen und verschiedene Szenarien zu testen. Das mit unserem Assistenten generierte Testament ist in der ganzen Schweiz rechtsgültig. 


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Erfahren Sie mehr über das Testament

  • Wie funktioniert das schweizerische Erbrecht und was kann ich mit einem Testament regeln?

    Das schweizerische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) mit den Artikeln 457 bis 640 geregelt und umfasst die Erbteilung als auch Abwicklung der Erbschaft. Damit setzt das Erbrecht eine gesetzliche Norm fest. Das Testament ist ein rechtsgültiges Dokument, welches dem Verfasser erlaubt vom Gesetz abweichende Bestimmungen für die eigene Erbschaft festzulegen. Jedoch setzt das Erbrecht gewisse Beschränkungen fest, welche die Freiheiten im Testament beschränken können. 

    Wie sieht eine Erbschaft ohne Testament aus?

    Ohne einem rechtsgültigem Testament werden die Erben einer verstorbenen Person vom vom ZGB bestimmt. Diese vom Erbrecht vorgesehenen Erben werden als “gesetzliche Erben” bezeichnet und haben dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe der verstorbenen Person. Das ZGB sieht folgende gesetzliche Erben in Reihe für eine verstorbene Person vor:

    1. Die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel etc.)
    2. Die Eltern und deren Nachkommen (Mutter, Vater, Geschwister, Neffen etc.)
    3. Die Grosseltern und deren Nachkommen (Grossvater, Grossmutter, Onkel, cousins etc.)

    Dabei schliesst eine höhere Kategorie die Nachfolgenden aus. Das heisst, dass eine verstorbene Person (unverheiratet) zunächst an die direkten Nachkommen vererbt bevor die Eltern und deren Nachkommen erbberechtigt werden. 

    Bei verheirateten Personen wird beim Todesfall eines Ehepartners zunächst die Ehe aufgelöst, entweder gesetzlich oder gemäss Ehevertrag, und das Vermögen aufgeteilt. Dieser Schritt findet vor der Erbverteilung statt. Die Erbschaft einer verheirateten Person umfasst daher das Vermögen nach Auflösung der Ehe. 

    Es ist wichtig anzumerken, dass nicht eingetragene Lebensgefährten keine gesetzliche Erben im Sinne des Erbrechts sind. Daher haben sie keinen Anspruch auf das Erbe nach einer gesetzlichen Erbteilung ohne Testament. 

    Berechnen Sie die gesetzliche Erbteilung für Ihre Situation

    Was kann ich mit einem Testament selbst bestimmen?

    Das Testament erlaubt es Abweichungen von der gesetzlichen Erbteilung festzulegen und vom Erbrecht nicht vorgesehene Personen oder Organisationen in die Erbschaft einzubinden. Zusätzlich zu den gesetzlichen Erben können also weitere Erben “instituiert”, also eingesetzt, werden. So können bspw. Lebensgefährten instituiert und dadurch zu gleichgestellten gesetzlichen Erben ernannt werden. Darüber hinaus können im Testament Vermächtnisse definiert werden. Ein Vermächtnis stellt einen festgesetzten Anspruch für eine bestimmte Person oder Organisation am Erbe der verstorbenen Person dar. So kann bspw. eine bestimmte Summe von CHF 5’000.- an eine gemeinnützige Organisation vermacht werden ohne diese dabei zu einem gesetzlichen Erben zu ernennen.

    Was sind Pflichtteile und wie beschränken diese ein Testament? 

    Es ist nicht möglich im Testament die vom Erbrecht vorgesehenen gesetzlichen Erben komplett zu enterben. Hierfür wird zusätzlich zum Testament ein Erbvertrag, welcher den Erbverzicht eines gesetzlichen Erben festhält, benötigt. Das Erbrecht garantiert bestimmten gesetzlichen Erben einen Mindestanspruch, welcher als Pflichtteil, Pflichtanteil oder gesetzlicher Erbteil bekannt ist. Die Pflichtteile für die gesetzlichen Erben der verstorbenen Person sind vom Erbrecht wie folgt festgelegt:

    • 75% für die Nachkommen (Kinder, Enkel etc.)
    • 50% für Ehepartner oder eingetragene Partner
    • 50% für Vater und Mutter

    Es ist wichtig zu wissen, dass die Pflichtteile sich auf den gesetzlich vorgesehenen Anteil eines gesetzlichen Erben beziehen und nicht auf die gesamte Erbschaft  beziehen. 

    Berechnen Sie die Pflichtteile und frei verfügbare Erbmasse mit unserem online Assistenten!

    Für mehr Informationen zur Erbverteilung klicken Sie hier:

    https://www.tooyoo.ch/de/blog/ratgeber-fur-eine-reibungslose-erbschaft/

  • Weshalb ein Testament erstellen?

    Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Indem Sie ein Testament schreiben, halten Sie Ihre Nachlassregeln fest und vermeiden so Unklarheiten und beugen möglichen Streitigkeiten vor. Ohne Testament werden all Ihr Besitz und Vermögen nach der gesetzlichen Erbteilung verteilt. Falls Sie also keine direkten Nachkommen haben, treten Ihre Eltern oder der Staat als Erben auf. Zudem ist es wichtig ein Testament für nicht eingetragene oder im Konkubine lebende Paare zu erstellen, da die gesetzliche Erbteilung diese Partner nicht als gesetzliche Erben anerkennt. Schliesslich brauchen Sie auch ein Testament, um Hinterlassenschaften an gemeinnützige Organisationen oder Freunde ausserhalb der Familie zu vermachen. 

  • Wie erstellt man ein Testament?

    In einem ersten Schritt ist es wichtig die gesetzlichen Erben und deren Pflichtteile in Ihrer persönlichen Situation zu kennen. Sollte ein Testament die Pflichtteile eines gesetzlichen Erben verletzen oder dieser aus dem Testament ganz ausgeschlossen sein, kann dieser auf Grundlage der gesetzlichen Erbteilung nach schweizerischem Erbrecht seinen entsprechenden Pflichtteil einklagen. Jedoch muss ein gesetzlicher Erbe seinen Pflichtteil aktiv einklagen. Ansonsten wird das Testament trotz der Verletzung der Pflichtteile angewandt. 

    Um Ihnen zu helfen Situation mit Ihren gesetzlichen Erben und die entsprechend Pflichtteile zu überblicken, haben wir für Sie einen Pflichtteilrechner in unserem Assistenten eingebaut. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtteilen, zeigt Ihnen unser Assistent die frei verfügbaren Teile auf und lässt Sie verschiedene Erbverteilungsszenarien durchspielen. Am Schluss können Sie Ihr Testament mit allen notwendigen Vorkehrungen und Ihrer gewünschten Erbverteilung als PDF herunterladen. 

  • Welche Formvorschriften gelten für das Testament?

    Zum Zeitpunkt  der Erstellung eines Testament muss dessen Verfasser handlungsfähig, das heisst volljährig und urteilsfähig, sein.

    Es gibt zwei rechtsgültige Formen für ein Testament. Eine dritte spezielle und eher seltene Form existiert für Fälle, in welchen der Todesfall kurz bevor steht.

    1. handschriftliches Testament

    Sie können jederzeit ein rechtsgültiges Testament ohne Notar und ohne Zeugen selbst erstellen. Damit dieses Testament rechtsgültig ist, muss es:

    • Komplett von Hand verfasst durch den Testamentsverfasser persönlich verfasst sein
    • Datiert (Tag, Monat & Jahr) sein und den Erstellungsort nennen
    • Von Hand unterschrieben sein

    Sollte eines dieser 3 Elemente nicht gegeben sein, kann das Testament als ungültig erklärt werden. Es ist wichtig das Testament so lesbar wie möglich zu verfassen. 

    2. öffentliches Testament

    Es handelt sich dabei um ein Testament, welches in Anwesenheit eines Notars und 2 zusätzlicher Zeugen verfasst wurde. Der Testamentsverfasser diktiert sein Testament dem Notar, welches diese Wünsche niederschreibt und das erstellte Testament sicher verwahrt. Der Notar kann dabei zusätzlich beraten und die rechtliche Umsetzbarkeit der Wünsche prüfen. Die 2 Zeugen bestätigen die Urteilsfähigkeit des Testamentverfassers zum Zeitpunkt der Erstellung. Der Aufwand eines öffentlichen Testaments lohnt sich insbesodnere bei komplexen familiären Situationen, der Erbschaft einer Unternehmung oder wenn die Erbmasse sich auf verschiedene Länder verteilt. Ein öffentliches Testament bietet die höchste Rechtssicherheit. 

  • Wo kann ich mein Testament aufbewahren?

    Es genügt nicht, einfach ein Testament zu verfassen. Damit Ihre Wünsche umgesetzt werden, muss das Originaldokument im Besitz der zuständigen Behörde sein.

    Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:

    • Offizieller Aufbewahrungsort in Ihrem Kanton 

    In jedem Kanton gibt es eine entsprechende Amtsstelle, bei der das Testament hinterlegt werden kann. In einigen Kantonen ist das Hinterlegen obligatorisch, in anderen freiwillig. Wenn Sie jedoch in einen anderen Kanton umziehen, müssen Sie das Testament erneut hinterlegen.

    • Angabe des Aufbewahrungsortes im zentralen Testamentenregister über einen Notar

    Dieses nationale Register wird vom Schweizerischen Notarenverband geführt und bietet Notaren, Anwälten und öffentlichen Behörden in der Schweiz die Möglichkeit, die Testamente an einem zentralen Ort einzutragen. Sie können den Aufbewahrungsort Ihres Testaments nicht eigenständig eintragen.

    • Aufbewahrung auf tooyoo.ch 

    Sie können Ihr Testament und weitere juristische Unterlagen auf tooyoo.ch speichern und mit Ihren Vertrauenspersonen teilen. So ist die neueste Version immer online und auf Ihrem Smartphone verfügbar, natürlich gesichert.